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 | Die Tram-Raser von der VBZ |
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Ein Artikel vom TagesAnzeiger.ch:
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Die Tram-Raser von der VBZ
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Von Liliane Minor
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Ein Tramchauffeur musste vor Gericht, weil er zu schnell über die Hardturmstrasse fuhr und einen Lieferwagen rammte. Die VBZ entlarven mit Radarfallen die eigenen Temposünder.
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Höchstens 48 Stundenkilometer sind für Trams entlang der Hardturmstrasse erlaubt. Doch am 17. Oktober 2008 fuhr dort ein VBZ-Chauffeur mit seiner Cobra 60 km/h schnell. Vermutlich wäre das unentdeckt geblieben, wäre nicht ein Lieferwagen unvermittelt über das Tramtrassee nach links abgebogen. Das Tram rammte den Lieferwagen trotz Vollbremsung.
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In einem solchen Fall wird routinemässig der Fahrtenschreiber ausgewertet, der jeweils die letzten 1600 Meter Fahrt aufzeichnet. Und dieser zeigte klar, dass der Tramführer 12 Stundenkilometer zu schnell unterwegs gewesen war. Der Stadtrichter brummte dem Mann 220 Franken Busse und 508 Franken Gebühren auf. Der Tramführer verlangte aber eine gerichtliche Beurteilung. Er sei nur zu schnell gefahren, weil er versehentlich eine Geschwindigkeitsstufe zu weit geschaltet habe, verteidigte er sich gestern vor dem Einzelrichter am Bezirksgericht Zürich.
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Anders als beim Auto wird beim Tram die Fahrgeschwindigkeit in Stufen eingestellt. Dazu dient das Drehrad in der Mitte des Führerstandes, genannt Controller. Dieser weist, wenn man nach rechts dreht, zehn Geschwindigkeitsstufen auf: Von 3 bis 18 Stundenkilometer steigt die Geschwindigkeit in 3-km/h-Schritten, danach in 6-km/h-Schritten bis 48 Stundenkilometer. Zuletzt folgt ein grosser Schritt: Von 48 auf 60. Dazwischen gibt es nichts. Mit 60 km/h fährt ein Tram Vollgas.
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Tram darf schneller fahren
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Es gibt nur wenige Strecken, auf denen die Höchstgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometern erlaubt ist. «Das sind meist Strecken, auf denen das Tram ein eigenes Trassee hat», sagt Walter Bernegger, Fahrdienstleiter im Tramdepot Kalkbreite. Dazu gehören die Tunnels, die Strecken Hardturm-Werdhölzli, Kalkbreite-Altstetten, Schwamendingerplatz-Stettbach sowie die Strecke der Glattalbahn vom Hallenstadion stadtauswärts. «Aber meist fahren die Tramführer nicht Vollgas», sagt Bernegger. Denn bereits bei 48 rumpelt und holpert selbst ein modernes Tram.
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Wie schnell ein Tram durch Zürich fahren darf, ist in den Dienstvorschriften minutiös für jeden Streckenabschnitt und jede Kurve geregelt. Zudem hängen auf geraden Strecken an den Oberleitungen Täfelchen, welche das erlaubte Tempo anzeigen. In Kurven hingegen muss der Tramführer die geltende Geschwindigkeit auswendig wissen. Im Führerstand selbst gibt es keine entsprechende Anzeige und schon gar keine automatische Geschwindigkeitssteuerung. Das ist noch Zukunftsmusik.
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Selbst wenn er Verspätung hat, darf der Tramführer nicht schneller fahren als erlaubt. Das wäre ohnehin aussichtslos, weil er alle paar hundert Meter an einer Haltestelle bremsen muss. Wenn der Computer im Führerstand hartnäckig ein paar Minuten Rückstand auf den Fahrplan anzeigt, bleibt dem Tramführer nichts anderes übrig, als stoisch weiter zu fahren.
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Auch Trams werden geblitzt
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Wo das Tram ein eigenes Trassee hat, kann es vorkommen, dass es schneller fahren darf als Autos und Motorräder. Wird ein Tram an einer solchen Stelle geblitzt, gibt es keine Busse. Das heisst aber nicht zwingend, dass das Strassenverkehrsgesetz nicht gilt, wenn das Tram auf separatem Trassee fährt. Der Verteidiger des Cobra-Fahrers war der Ansicht, es gelte hier das Eisenbahngesetz: Sein Mandant könne deshalb auch nicht mit einer Busse nach Strassenverkehrsgesetz belegt werden. Der Stadtrichter sah die Sache ganz anders. Die VBZ wollen sich zu dieser Frage nicht äussern.
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Sicher ist: Wäre die Kollision an einem Ort passiert, wo das Tram die normale Strassenfläche benutzt, wäre der Fall klar. Wird ein Tramführer dort mit übersetzter Geschwindigkeit erwischt, wird er gebüsst wie ein Autofahrer. Bernegger kann sich an einen Fall erinnern, an dem ein Tramführer geblitzt und gebüsst wurde. Er betont aber: «Tramführer bekommen höchst selten Bussen.»
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VBZ greifen hart durch
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Hingegen komme es immer wieder vor, dass Tramführer in den VBZ-eigenen Radarkontrollen hängen bleiben. Diese sind strenger als bei der Polizei: Mehr als drei Stundenkilometer zu viel werden nicht toleriert. Die VBZ wissen dabei genau, welches die neuralgischen Stellen sind. Anders, als der Laie erwarten würde, sind dies vor allem Weichen und Kurven. Weniger problematisch sind schnurgerade Strecken. Zwar gibt es durchaus Tramstrecken, die bei Passagieren als Raserstrecken gelten und bei Tramführern beliebt sind, weil man dort Gas geben darf – aber in der Regel täusche der Eindruck des Laien, sagen VBZ-Chauffeure. Ein Tram wirke nur schneller als ein Personenwagen.
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Wer als «Tram-Raser» erwischt wird, muss mit Sanktionen bis zur Entlassung rechnen. Der Cobra-Führer, der gestern vor Gericht stand, erhielt intern eine schriftliche Mahnung – eine vergleichsweise scharfe Sanktion. Ob er auch seine Busse bezahlen muss, ist noch unklar: Das Urteil wird schriftlich eröffnet.
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